Anbieter niedrigschwelliger Betreuung Drucken

Mit der Pflegereform 2008 sind umfassende Verbesserungen in der ambulanten Versorgung, für Menschen mit einem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung eingeführt worden. Dieser Bedarf entsteht besonders häufig bei Menschen mit einer Demenz.
Betreuungsangebote, in denen ehrenamtliche Helferinnen und Helfer unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen mit erheblichem eingeschränkter Alltagskompetenz in Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen nennt man niedrigschwellige Betreuungsangebote. Durch sie können Demenzkranke und ihre Angehörigen mehr Unterstützung erfahren und entlastet werden.

 

Gesetzliche Grundlage: §§45 a-c SGB XI

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/45c.html

 

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