Anbieter niedrigschwelliger Betreuung |
Mit der Pflegereform 2008 sind umfassende Verbesserungen in der ambulanten Versorgung, für Menschen mit einem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung eingeführt worden. Dieser Bedarf entsteht besonders häufig bei Menschen mit einer Demenz.
Gesetzliche Grundlage: §§45 a-c SGB XI http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/45c.html
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